Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Unternehmen aller Größenordnungen eine gesetzliche Verpflichtung. Sobald ein(e) Mitarbeiter/in länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben war, ist der Arbeitgeber gem. § 167 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches (IX. Buch) verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, unabhängig von der Größe des Unternehmens …