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„Cyberangriff Zahnarztpraxis: Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat am 14.12.2023 (Az: C-340/21) entschieden, dass VerstöĂe gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) SchmerzensgeldansprĂŒche auslösen können, wenn Angst vor einem Missbrauch als Folge unzureichender SchutzmaĂnahmen durch Hacker erbeuteter personenbezogener Daten bestehe“
https://frag-pip.de/pip-hat-recht/cyberangriff-zahnarztpraxis-schmerzensgeld-nach-dsgvo/
Es braucht wenig Phantasie, um sich die Folgen eines entsprechenden Cyberangriffs auf Praxen etc. vorzustellen. Der Zwang, in den Datenschutz zu investieren, wird durch diese Entscheidung weiter verstÀrkt.
đEs ist nie zu spĂ€t, sich oder seine Arztpraxis optimal zu schĂŒtzen!
Verabschieden Sie sich von hastigen Cybersicherheitsentscheidungen und entdecken Sie auf unseren Veranstaltungen, wie gutes Cyber-Risikomanagement Ihnen mehr Sicherheit gibt. Eine kluge Strategie und ein fundiertes „Cyberschutz / DSGVO -Wissen“ können Ihre Sicherheitslage nachhaltig stĂ€rken
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Bildquelle pip.
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