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đŸ‘‰đŸ»Zahnarztpraxis: Schmerzensgeld nach DSGVO – Cyberangriff

Lesezeit ca. 2 Minuten

„Cyberangriff Zahnarztpraxis: Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat am 14.12.2023 (Az: C-340/21) entschieden, dass VerstĂ¶ĂŸe gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) SchmerzensgeldansprĂŒche auslösen können, wenn Angst vor einem Missbrauch als Folge unzureichender Schutzmaßnahmen durch Hacker erbeuteter personenbezogener Daten bestehe“

https://frag-pip.de/pip-hat-recht/cyberangriff-zahnarztpraxis-schmerzensgeld-nach-dsgvo/

Es braucht wenig Phantasie, um sich die Folgen eines entsprechenden Cyberangriffs auf Praxen etc. vorzustellen. Der Zwang, in den Datenschutz zu investieren, wird durch diese Entscheidung weiter verstÀrkt.

🔐Es ist nie zu spĂ€t, sich oder seine Arztpraxis optimal zu schĂŒtzen!
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Bildquelle pip.


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