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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Die Praxismanagement Bublitz-Peters GmbH & Co. KG (im Folgenden: PBP) bietet für ihre Kunden Dienstleistungen
im Gesundheitssektor an. Hiervon umfasst sind beispielsweise Beratungen, Coachings und Auditierungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen PBP und
ihren Kunden (in folgenden gemeinsam: die Vertragsparteien oder die Parteien).
Der Vertrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
§ 1
Auftragserteilung und Leistung
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist der jeweilige Beratungsvertrag, in dem der
Leistungsumfang sowie die Vergütung festgesetzt werden.
(2) Die Auftragserteilung bedarf keiner besonderen Form. Sie kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich
erfolgen. Die Auftragserteilung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar.
Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung stellt die Annahme
des Vertragsangebots dar. Durch die Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
(3) Bei besonderem Bedarf werden externe Berater hinzugezogen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen
Fällen weiterhin lediglich zwischen PBP und dem Kunden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Aktualisierungen und Änderungen von Aufträgen erfolgen durch schriftliche Erklärung beider Parteien und
werden durch diese Vertragsbestandteil.
(5) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 2
Vertragsänderungen
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

§ 3
Vergütung
(1) Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung
nebst des angefallenen Materialaufwands.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Maillings/Werbeformularen genannte (Gesamt-) Preise
und -Zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und
Zeitaufwands.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4
Zahlungsfristen / Verzug
(1) Die Fälligkeit der Zahlungsansprüche von PBP tritt mit Rechnungszugang ein. Die Zahlung hat binnen 14
Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung von PBP genannten Konten zu leisten.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und
unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, das Recht beruht auf
demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5
qualifizierte Leistungsstörungen
(1) Wird die Dienstleistung durch PBP schuldhaft nicht vertragsgemäß erbracht, ist PBP verpflichtet, die
Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung
ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntniserlangung von der nicht vertragsgemäßen Leistung.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von PBP zu vertretenden Gründen auch
innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der
Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung
der zur Kündigung berechtigenden Gründe auszusprechen. Im Fall einer solchen fristlosen Kündigung hat
PBP Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten
Leistungen.

§ 6
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat PBP bei der Erbringung der Dienstleistung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Kunde
stellt PBP insbesondere die zur Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

§ 7
Geheimhaltung / Verschwiegenheitsklausel
(1) PBP räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare
Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich
dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse,
Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Eine Vervielfältigung ist nicht gestattet.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur
Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die an der Dienstleistung beteiligten Erfüllungshilfen. Die Schweigepflicht
gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den jeweiligen Vertragspartner selbst schriftlich aufgehoben
werden. Darüber hinaus verpflichtet sich PBP, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen
sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 8
Haftungsausschluss
(1) Die Haftung von PBP ist mit Ausnahme von Schäden an Körper, Leben und Gesundheit sowie bei der
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) lediglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) PBP übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung auf Seiten des Kunden beabsichtigten
Erfolg.
(3) Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen
Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach Pflichtverletzung oder
der unerlaubten Handlung.

§ 9
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von Art. 12 Abs. 2
Rom I Verordnung ist ausgeschlossen.
(2) Das nach Absatz 1 gewählte Recht ist mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf unlauterem Wettbewerbsverhalten,
aus einem den freien Wettbewerb einschränkenden Verhalten oder einer Verletzung von Rechten des
geistigen Eigentums beruhen, auch auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbar, die aus oder im Zusammenhang
mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen.
(3) Der Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens und damit Heidelberg.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10
Schlussbestimmungen
(1) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wirksamkeit von Erklärungen verlangt wird,
dass diese schriftlich/in Schriftform erfolgen, so genügt hierfür auch eine Erklärung in Textform, insbesondere per EMail
oder Fax.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht versto-
ßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.