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INFEKTIONSSCHUTZ // Im Gesundheitswesen werden Hygieneanforderungen in manchen Fällen nicht vollständig umgesetzt, u. a. auch, weil sich dieses Verhalten nicht immer unmittelbar auswirkt bzw. sichtbar wird. Infektionen im Rahmen der zahnmedizinischen Behandlung betreffen nicht nur die Zähne, sondern auch Lunge, Augen und andere Organe, sodass der Patient bei Beschwerden nicht zum Zahnarzt, sondern Haus-, Augenarzt oder sonstigen Fachärzten geht. Dieser hat weder Zeit noch Mittel, in kriminalistischer und infektionshygienischer Manier die Gründe bzw. Quelle der Infektion zu suchen, sodass die verursachende Zahnarztpraxis nichts davon erfährt.
Hier finden Sie den Fachartikel DENTALWASSER IN DER ZAHNMEDIZIN
dz0521 (zwp-online.info) oder zum Runterladen.
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