Unternehmensberatung im Gesundheitswesen

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„Cyberangriff Zahnarztpraxis: Der Europäische Gerichtshof hat am 14.12.2023 (Az: C-340/21) entschieden, dass Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Schmerzensgeldansprüche auslösen können, wenn Angst vor einem Missbrauch als Folge unzureichender Schutzmaßnahmen durch Hacker erbeuteter personenbezogener Daten bestehe“

https://frag-pip.de/pip-hat-recht/cyberangriff-zahnarztpraxis-schmerzensgeld-nach-dsgvo/

Es braucht wenig Phantasie, um sich die Folgen eines entsprechenden Cyberangriffs auf Praxen etc. vorzustellen. Der Zwang, in den Datenschutz zu investieren, wird durch diese Entscheidung weiter verstärkt.

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Bildquelle pip.


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