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Sichere Apps für die Praxis – Ärzte sollen Apps verschreiben

Lesezeit ca. 2 Minuten

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG).

Apps auf Rezept, Videosprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), welches am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

Das beruht auf der gesetzlichen Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums.

Ärzte sollen Apps verschreiben – Digitale-Versorgung-Gesetz – Bundesgesundheitsministerium

Dennoch stellt dies im Praxisalltag eine Herausforderung dar und die Nutzung von sicheren Apps nicht so einfach.  Die IT-Sicherheitsrichtlinie geht auf das Thema Anforderungen für Apps in Praxen ein.

Anlage 1: Software: Rechner-Programme, mobile Apps und Internet-Anwendungen, Hardware: Endgeräte und IT-Systeme

Anlage 2: Zusätzliche Anforderungen für mittlere Praxen – Software: Rechner-Programme, mobile Apps und Internet-Anwendungen

Anlage 3: Zusätzliche Anforderungen für Großpraxen – Hardware: Endgeräte und IT-Systeme

Hier bekommen Sie einen kurzen Einblick, welche Gefahren der Umgang mit Apps in sich birgt und wie z.B. ungewollt Malware auf Ihrem Handy installiert werden kann.

Dazu hat Praxismanagement Bublitz-Peters hat ein sinnvolles Plakat für die sichere App-Nutzung erarbeitet. Außerdem gelingt die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie Produkt ITe@sy für Mobile Anwendungen und Endgeräte einfach und schnell.

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