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Für Zahnarzt, Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie ist seit dem 22.01.2021 in Kraft
(§ 75B Absatz 5 SGB V).
Anforderungen mit Frist zum 1. April 2021:
Erste Schritte – zum Beispiel der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme oder in puncto Netzwerksicherheit die Dokumentation des internen Netzes anhand eines Netzplanes – sollen Praxen bis 1. April 2021 realisieren.
Praxislösungen: Hands-on Workshops:
Praxismanagement Bublitz-Peters stellt unterstützende Materialien für Praxen bereit. In unsren Workshops gehen wir auf die Anforderungen ein. Als geprüfte BSI IT- Grundschutz Praktiker und externer Datenschutzbeauftragte beraten wir seit fast 20 Jahren niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit der Polizei ZAC haben wir 2019/2020 über 150 Cyberschutz-Schulungen u.a. bei KV´n, KZV´n und Ärztenetzen durchgeführt.
Online Hands-on Workshops für Praxen:
Praxisgerecht, nachhaltig und in der Sprache der TeilnehmerInnen vermitteln wir unser Know-how 1. In 45 Minuten vermitteln wir erste Grundlagen zu der IT – Sicherheitsrichtlinie2. In 90 Minuten vermitteln wir Tipps und Lösungen für den Start in die IT – Sicherheitsrichtlinie3. In 180 Minuten empfehlen wir unsere anerkannten Cyberschutz Veranstaltungen. – Optional mit der Polizei ZAC oder einem Live-Hacking.
Schulungen und Weiterbildungen auf unserer Akademie.
Praxis – Check bis zur Praxis – Zertifizierung im Rahmen des Heidelberger Cyberschutz-Rating
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