Suche
  • Unternehmensberatung im Gesundheitswesen
  • +49 (0) 62 21 – 43 85 00
Suche Menü

IT-Sicherheitsrichtlinie § 75B Absatz 5 SGB V

Lesezeit ca. 1 Minuten

Für Zahnarzt, Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie ist seit dem 22.01.2021 in Kraft
(§ 75B Absatz 5 SGB V).

Anforderungen mit Frist zum 1. April 2021:
Erste Schritte – zum Beispiel der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme oder in puncto Netzwerksicherheit die Dokumentation des internen Netzes anhand eines Netzplanes – sollen Praxen bis 1. April 2021 realisieren.

Praxislösungen: Hands-on Workshops:
Praxismanagement Bublitz-Peters stellt unterstützende Materialien für Praxen bereit. In unsren Workshops gehen wir auf die Anforderungen ein. Als geprüfte BSI IT- Grundschutz Praktiker und externer Datenschutzbeauftragte beraten wir seit fast 20 Jahren niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit der Polizei ZAC haben wir 2019/2020 über 150 Cyberschutz-Schulungen u.a. bei KV´n, KZV´n und Ärztenetzen durchgeführt.

Online Hands-on Workshops für Praxen:
Praxisgerecht, nachhaltig und in der Sprache der TeilnehmerInnen vermitteln wir unser Know-how  1. In 45 Minuten vermitteln wir erste Grundlagen zu der IT – Sicherheitsrichtlinie2. In 90 Minuten vermitteln wir Tipps und Lösungen für den Start in die IT – Sicherheitsrichtlinie3. In 180 Minuten empfehlen wir unsere anerkannten Cyberschutz Veranstaltungen.    – Optional mit der Polizei ZAC oder einem Live-Hacking.

Schulungen und Weiterbildungen auf unserer Akademie.

Praxis – Check bis zur Praxis – Zertifizierung im Rahmen des Heidelberger Cyberschutz-Rating

Bleiben Sie mit uns immer aktuell und schauen Sie hier vorbei.