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QEP: Zertifizierungsverfahren läuft aus
09.07.2021 – Aktuell nutzen 43 % der Niedergelassenen in unterschiedlicher Ausprägung QEP. Aus berufsrechtlichen Vorschriften, dem SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und den Bundesmantelverträgen mit Qualitätssicherungsvereinbarungen ergibt sich für Vertragsärzte und -psychotherapeuten keine Verpflichtung zu einer Zertifizierung ihres internen Qualitätsmanagements.
QUALITÄT UND ENTWICKLUNG IN PRAXEN
QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) ist ein Qualitätsmanagementsystem, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelt wurde. Gesetzliche Grundlage der QEP bilden § 135 und § 136 des fünften Sozialgesetzbuches, nach dem z. B. „Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren (…) verpflichtet sind, (…) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln“.
QEP ist ein modulares QM-Konzept, das spezifisch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten entwickelt wurde. Es ist für alle Praxisformen von der Einzelpraxis ohne Mitarbeiter bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), für standortübergreifende Praxen im Rahmen der integrierten Versorgung (IV) sowie für Belegärzte anwendbar.
QEP: Zertifizierungsverfahren läuft aus
Praxismanagement Bublitz-Peters hat eine interessante Lösung für die QEP Zertifizierten Praxen. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung der QEP Praxen mit dem bekannten PBP- Zertifikat und Siegel.
www.bublitzpeters.de/leistungen/pruefzeichen-zertifikate/
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Zur Richtlinie: www.g-ba.de
Zur KBV: www.kbv.de/html/qep-news_53272.php
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