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IT-Sicherheitsrichtlinie

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die neue IT-Sicherheitslinie nach SGB V ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Seit heute den 01.04.2021 ist sie für alle Arztpraxen bindend.

Für Zahn/ Arztund Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die ITSicherheit. Die Vertreterversammlungen hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene ITSicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie ist seit dem 22.01.2021 in Kraft (§ 75bAbsatz 5 SGB V).Anforderungen mit Frist zum 1. April 2021:Erste Schritte zum Beispiel der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme oder in puncto Netzwerksicherheit die Dokumentation des internen Netzes anhand eines Netzplanes sollen Praxen bis 1. April 2021 realisieren.

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