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Die neue IT-Sicherheitslinie nach SGB V ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Seit heute den 01.04.2021 ist sie für alle Arztpraxen bindend.
Für Zahn/ Arzt–und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT–Sicherheit. Die Vertreterversammlungen hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT–Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie ist seit dem 22.01.2021 in Kraft (§ 75bAbsatz 5 SGB V).Anforderungen mit Frist zum 1. April 2021:Erste Schritte –zum Beispiel der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme oder in puncto Netzwerksicherheit die Dokumentation des internen Netzes anhand eines Netzplanes –sollen Praxen bis 1. April 2021 realisieren.
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