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Erste-Hilfe-FAQ für Pflegeeinrichtung zur Umsetzung der DS-GVO

Kaum ein Tag vergeht, an dem die Presse nicht vom sogenannten „Pflegenotstand“ berichtet. Der Mangel an qualifizierten Pflegekräften und die damit einhergehende Arbeitsüberlastung stellt vor allem auch die ambulante und stationäre Pflege vor erhebliche Herausforderungen. Angesichts der vielfältigen Probleme, mit denen sich Pflegeeinrichtungen deshalb konfrontiert sehen, stellt sich die Frage, ob diese Einrichtungen überhaupt noch Zeit haben, sich um die überaus sensiblen Daten der ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen zu kümmern. Unvermeidlich erlangen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen auch Kenntnis über die Gesundheit und Lebensumstände der Pflegebedürftigen und teilweise auch über deren Angehörige. Dabei sind gerade Menschen in einer Pflegesituation in besonderem Maße davon abhängig, dass die Personen, welche sie pflegen, sorgfältig mit ihren Daten umgehen. Schon beim Abschluss eines Pflegevertrages müssen Menschen mit Pflegebedarf eine Vielzahl hoch sensibler Informationen über sich preisgeben. Nur so können Heime, Pflegedienste und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuell angepasste Hilfe anbieten. Im sogenannten Aufnahmebogen werden beispielsweise nicht nur umfassende Informationen über die gesundheitliche Situation des künftigen Heimbewohners abgefragt, sondern in der Regel werden vom biografischen Hintergrund bis hin zu Vermögensverhältnissen und dem religiösen Bekenntnis eine Vielzahl von personenbezogenen Daten erhoben, welche in hohem Maße schutzwürdig sind. Die Einhaltung des Datenschutzes ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in die Pflegeeinrichtung.

Der Landesdatenschutzbeauftragter Jörg Klingbeil sagt, Schwerpunktthema ist das Gesundheitswesen. Gesundheitsdaten seien bei der Übermittlung über das Internet oder bei einer zentralen Speicherung besonders gefährdet. Die Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen, einschließlich der Patienten, eröffne weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten durch Unbefugte. „Auch wenn manches noch Zukunftsmusik ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger für den Gesundheitsdatenschutz verstärkt sensibilisiert wurden“, so Klingbeil. Der Landesdatenschutzbeauftragte kündigte an, das Gesundheitswesen zu einem Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit zu machen.

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Das FAQ Datenschutz in der Pflege hilft Ihnen rund zum die Fragen zur Umsetzung der DS-GVO in der Pflege.
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