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Datenschutz in der Pflege

Sind Sie DSGVO-konform?

Die Zeit drängt um sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. In unserer täglichen Arbeit als externe Datenschutzbeauftragte erhalten wir immer wieder Anfragen zu datenschutzrechtlichen Aspekten beim Betrieb eines Pflegedienstes bzw. Pflegeheims.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt für alle Unternehmen die neue DSGVO. Sie ordnet den Datenschutz fast vollständig neu.
Insbesondere stellt sich dabei immer wieder die Frage, ob ein privater Pflegedienst zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung eventueller gesetzlicher Vorgaben drohen können. Diese Fragen sind im Wesentlichen mit Hilfe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beantworten. Mehr unter Anwaltskanzei Heinemann. Die Mindestanforderungen für nicht-öffentliche Bereiche finden Sie hier.

Diese Grundlagen des Datenschutzes sollten Sie kennen.
Datenschutz ist Chefsache, im Zweifel haftet die Geschäftsleitung persönlich. Nichtstun und Abwarten ist keine Lösung. Es drohen nun Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder sogar  4 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes. Aber auch das Strafgesetzbuch (§ 203) droht mit bis zu zwei Jahren Gefängnis. Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen. Wir haben relevante Inhalte in 10 Datenschutz-Antworten zusammengefasst.

Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:
1. Bestandsaufnahme (Ist /Soll Analyse)
2. Anpassung der betroffenen Prozesse
3. Implementierung von Informationspflichten
4. Betroffenenrechte und Löschkonzepte aktualisieren
5. ggf. Bestellung eines (externen) Datenschutzbeauftragten
6. Anpassung der Dienstleistungsbeziehungen
7. Organisation von Meldepflichten und Reaktionsmechanismen bei Datenpannen
8. Anpassung der IT-Sicherheit

Die Zeit drängt – Online-Test zur Selbsteinschätzung
Das BayLDA hat einen eigenständigen entwickelten Online-Test unter dem Motto „Weg zur DS-GVO – Selbsteinschätzung“ online gestellt. Er soll eine spielerische Standortbestimmung sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihres Datenschutzmanagementsystem (DSMS). Dieses sollte möglichst schnell implementiert werden.

Die Heidelberger Health Care Academy von Praxismanagement Bublitz-Peters bietet Datenschutzseminare in Kooperation (u. a. PPM Akademie und ZIPP Akademie) an.

 Save the Day: Datenschutz in der Pflege!

Die erste deutschlandweite Datenschutzkarte finden Sie bald unter www.datenschutzzertifizierung.info