
Sicher durchstarten: Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie für medizinische Einrichtungen
Lesezeit ca. 2 Minuten Seit dem 1. April 2025 ist sie in Kraft – die neue IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß § 390 SGB V. Damit ersetzt sie die bisherige Regelung nach § 75b SGB V und bringt bedeutende Neuerungen für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit sich. Ziel ist eine flächendeckend höhere IT-Sicherheit








