Lesezeit ca. 1 Minuten
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die Orientierung für die datenschutzkonforme Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet.
Einen 🎥 60 sec. Clip zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Zentrale Punkte:
- KI und Datenschutz: KI-Modelle, die mit personenbezogenen Daten trainiert wurden, unterliegen in der Regel dem Datenschutzrecht. Vollständig anonyme Modelle sind schwer nachweisbar.
- Rechtsgrundlage: Eine Datenverarbeitung für KI-Training kann auf „berechtigtes Interesse“ gestützt werden, ist aber nicht immer zulässig, vor allem bei unvorhersehbarer oder unangemessener Nutzung.
- Rechtswidrig trainierte Modelle: Der Einsatz solcher KI-Modelle erfordert erhöhte Sorgfalt der Anwender, ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Fazit
Die Stellungnahme schafft mehr Rechtssicherheit und zeigt: Datenschutz ist kein Hemmnis, sondern ein Garant für KI, die den Menschen dient. Noch offene Fragen werden von den Aufsichtsbehörden weiter geklärt.
🙋🏻♂Haben Sie Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach.
👉🏻 Einen Überblick über unsere bisherigen Fachartikel, Interviews, TV- und Radiosendungen erhalten Sie unter Aktuelles und Mediathek.
Bleiben Sie mit uns immer aktuell und schauen Sie hier vorbei.