IT-Sicherheitsrichtlinie § 75B Absatz 5 SGB V
Lesezeit ca. 1 Minuten Für Zahnarzt, Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie ist seit dem 22.01.2021 in Kraft (§ 75B Absatz 5 SGB V). Anforderungen mit Frist zum 1. April 2021: Erste