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Praxishacking: Bedrohung ernst nehmen – IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 b SGB V

Lesezeit ca. 5 Minuten

Wir möchten Sie für das Thema IT-Security sensibilisieren und den Fokus auf die Sicherheit der Patient*innendaten innerhalb Ihres Geltungsbereiches legen. Sie erhalten Informationen und Handlungsanweisungen aus erster Hand im Zusammenhang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 b SGB V.

Was sind die Anforderungen für meine Praxisgröße und welches Sicherheitskonzept muss umgesetzt werden? Jede niedergelassene Praxis ist verpflichtet, die Informationssicherheits-Richtlinie und die daraus resultierenden Vorgaben umzusetzen und somit die Patient*innendaten und die technische Ausstattung angemessen zu schützen.

Wir werfen einen Blick auf die Grundwerte der Informationssicherheit mit den Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. In dem Seminar erfahren Sie mehr über die elementaren Gefahren und lernen die für Ihre Praxis-IT relevanten Sicherheitsmaßnahmen kennen. In dem Kontext werden Ihnen ausgehend von den unterschiedlichen digitalen und physischen Bedrohungen und den Auswirkungen auf die Patient*innendaten praxisnahe Lösungen aufgezeigt.

Zu den Inhalten gehört sowohl eine Auswahl der verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz und zur Absicherung als auch die organisatorischen Maßnahmen, die helfen, Cyberangriffe, Systemausfälle und den Diebstahl von Patient*innendaten zu verhindern.

Lesen Sie diesen spannenden Artikel in der Mitgliederzeitung „Auf den PUNKT“ der KV Hessen.
Praxishacking: Bedrohung ernst nehmen – Gastbeitrag von Mark Peters

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