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BSI Hinweise zur IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V

Lesezeit ca. 2 Minuten
Die IT-Sicherheitsrichtlinie regelt die Anforderungen des Sicherheitsniveaus für Praxen

Durch die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen, werden erhöhte Anforderungen an die Praxis-IT gestellt. Hierbei sollten Sich die Ärzte/innen Ihrer Verantwortung für die IT-Sicherheit Ihrer Systeme und Praxissoftware bewusst sein, zum Schutz Ihrer sensiblen Patientendaten. Auch in Zukunft wird aufgrund der steigenden Vernetzung und Komplexität der Abläufe innerhalb der Praxen, zum Schutz der Praxissysteme weiter ansteigen.

IT-Sicherheitsrichtlinie einfach umsetzen

Besserer Schutz von IT-Systemen und sensiblen Daten in der Praxis: das ist eines der Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinien nach §75b SGB V. Klare Richtlinien sollen dazu beitragen, Patientendaten sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Ausfallzeiten im Rahmen der Digitalisierung zu minimieren. Dies umfasst Themen wie Sicherheitsmanagement, Organisation, Personal, IT-Systeme, Anwendungen und Dienste oder die Erkennung von Sicherheitsvorfällen. Zur Sicherstellung und Überprüfung der Umsetzung ist eine jährliche Aktualisierung vorgeschrieben.

Setzen Sie noch heute die IT-Sicherheitsrichtlinie mit ITe@sy schnell und einfach um. So können Sie Gefahren im Handumdrehen vermeiden und lernen wichtige Schutzmaßnahmen kennen.

Gerne erhalten Sie in einer aktuellen Publikation des BSI noch umfassendere Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie. Hier gelangen Sie zu den Nutzerhinweisen.

Hier gelangen Sie zu den Umsetzungshinweisen des BSI zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement (Anlage ORP 4). Nutzen Sie für die Umsetzung der geforderten BSI-Dokumentation einfach ITe@sy Praxismanagement.

Mehr Informationen über ITe@sy können Sie hier nachlesen.

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