Suche
  • Unternehmensberatung im Gesundheitswesen
  • +49 (0) 62 21 – 43 85 00
Suche Menü

Nextcloud Server zum Befundaustausch mit Zuweisern | Was muss man beachten?

Lesezeit ca. 2 Minuten

Was muss man bei den Nutzungsarten beachten?

Wie sieht eigentlich ein digitaler Befundaustausch über Nextcloud in einer Praxis aus?

Bei der geschäftlichen Nutzung gilt grundsätzlich die DSGVO erst dann, wenn im geschäftlichen oder verwaltungstechnischen Umfang, personenbezogene Daten verarbeitet (gespeichert, be-/verarbeitet oder weitergeleitet) werden. In der rein privaten Nutzung passiert dies soweit nicht, also kann man hier von einer sicheren Nutzung sprechen.

Wie sieht die Situation in der öffentlichen Nutzung aus, wenn Daten geteilt werden?

Wird etwas über soziale Medien, Gruppen, Webseiten oder öffentliche Links (indirekte geschäftliche Verwertung von persönlichen Informationen) geteilt, sieht es nach DSGVO wie folgt aus: Sie müssen lückenlos nachweisen können, wie die weitere Verarbeitung aussah und wem die hinterlegten Informationen alles zugänglich gemacht wurden. Vor allem wenn jemand hier ein Auskunftsersuchen an Sie richtet. Das gleiche gilt auch für das Löschen dieser Informationen. Es muss nicht nur veranlasst werden, sondern auch mitgeteilt, das es erledigt wurde.

Bei Bildern muss der Urheber mit der Weiterverarbeitung einverstanden sein bzw. bei einer Überarbeitung ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung aller abgebildeten Personen oder die in anderem Besitz befindlichen Objekte (PKWs, Immobilien etc.) eingeholt werden, wenn diese nicht im öffentlichen Interesse oder Raum stehen (oder von dort einsehbar sind.). Bei Einwenden muss eine sofortige Löschung erfolgen.

Sehr streng sind die Kriterien wenn Nextcloud-Server geschäftlich genutzt werden. Hier ist die neue EU-DSGVO in vollem Umfang zu berücksichtigen (Impressum, Disclaimer, Auftragsdatenverarbeitung, Administration und Fernwartung). Oftmals ist hier eine neue Aufstellung notwendig oder Webpräsenzen müssen vorübergehend deaktiviert werden.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung, welche Informationen oder Nutzerempfehlungen zu Nextcloud zu Verfügung stehen.

Mehr Informationen zum nachlesen:

https://www.prisecon.de/nextcloud/

https://www.wiesbaden.de/microsite/medienzentrum/it-support/content/datenschutz_NC.php

https://www.weyhrauch-systemhaus.de/?p=306


 

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach.

Weitere Schulungen und Weiterbildungen auf unserer Akademie.

Bleiben Sie mit uns immer aktuell und schauen Sie hier vorbei.