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Welche Anforderungen zur IT-Sicherheitsrichtlinie sind von den Praxen zu erfüllen?

Lesezeit ca. 2 Minuten

Setzen Sie die neue IT-Sicherheitsrichtlinie gesetzteskonform um

Seit dem 01. April 2022 gilt für Arztpraxen eine schrittweise Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie § 75 b SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Anforderungen gestaffelt nach Praxisgröße. Außerdem ist eine jährliche Überprüfung der Anforderungen durch Änderungen der Richtlinie notwendig.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen können Sie als Verantwortlicher mit interessanten Online-Seminaren und Hinweisen zur Umsetzung unterstützend und hilfreich sein. Wichtig für Arztpraxen ist die Minimierung von IT-Sicherheitsrisiken und potenziellen Schäden die durch einen schlechten Schutz ständig lauern.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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