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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Unternehmen aller Größenordnungen eine gesetzliche Verpflichtung.

Sobald ein(e) Mitarbeiter/in länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben war, ist der Arbeitgeber gem. § 167 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches (IX. Buch) verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Art bzw. Ursache der Erkrankung.

Mit einem an die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Unternehmens angepassten BEM-Konzept gewinnen Unternehmen gesunde, zufriedene und leistungsbereite Mitarbeiter, wodurch sich auch krankheitsbedingte Fehlzeiten minimieren können.

Da zu diesem Thema oft Unsicherheit herrscht, führt Sie unser Seminar in die Grundlagen des BEM ein.

Kooperationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz und dem Bund der Selbstständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e. V.

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Unser Tipp: Schulungen und Weiterbildungen auf unserer Akademie.

Bleiben Sie mit uns immer aktuell und schauen Sie hier vorbei.