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Die überarbeitete TRBA 250 wurde im November 2025 veröffentlicht und konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) für alle Bereiche des Gesundheitswesens – von der Arztpraxis bis zur Klinik.
Wesentliche Neuerungen der TRBA 250
✔ Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
Verpflichtend für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen – inklusive Dokumentation und Aktualisierung. (rechtliche Arztauflage)
✔ Verbindliche Arbeitsanweisungen & Unterweisungen
Teams müssen regelmäßig und nachweisbar geschult werden. (rechtliche Arztauflage)
✔ Klare Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Konkrete Anforderungen an Schutzkleidung, Handschuhe, ggf. Augen-/Gesichtsschutz oder Atemschutz – abhängig von der Exposition. (direkte Mitarbeitersicherheit)
✔ Strengere Hygiene- und Desinfektionsanforderungen
Anforderungen an Flächen, Händehygiene, Pausenraumtrennung und Reinigungsabläufe wurden präzisiert. (direkte Patientensicherheit)
✔ Besonderer Fokus auf Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko
z. B. bei der Wundversorgung, beim Umgang mit Körperflüssigkeiten oder mit Stich- und Schnittinstrumenten.
Ziel der neuen TRBA 250
Die Anpassungen sollen dafür sorgen, dass:
- Infektionsrisiken weiter reduziert werden,
- Mitarbeitende besser geschützt sind,
- Einrichtungen rechtssicher arbeiten,
- Dokumentations- und Unterweisungsprozesse klar geregelt sind.
Weiterführende Informationen
Lesen Sie dazu meinen aktuellen Fachartikel im HCM-Magazin zum Thema
„KI & Hygiene – Wie digitale Technologien die Sicherheit in der Patientenversorgung stärken“.
Ein spannenden Beitrag zum Thema TRBA 250 finden Sie hier.
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