Unternehmensberatung im Gesundheitswesen

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Die überarbeitete TRBA 250 wurde im November 2025 veröffentlicht und konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) für alle Bereiche des Gesundheitswesens – von der Arztpraxis bis zur Klinik.

Wesentliche Neuerungen der TRBA 250

Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
Verpflichtend für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen – inklusive Dokumentation und Aktualisierung. (rechtliche Arztauflage)

Verbindliche Arbeitsanweisungen & Unterweisungen
Teams müssen regelmäßig und nachweisbar geschult werden. (rechtliche Arztauflage)

Klare Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Konkrete Anforderungen an Schutzkleidung, Handschuhe, ggf. Augen-/Gesichtsschutz oder Atemschutz – abhängig von der Exposition. (direkte Mitarbeitersicherheit)

Strengere Hygiene- und Desinfektionsanforderungen
Anforderungen an Flächen, Händehygiene, Pausenraumtrennung und Reinigungsabläufe wurden präzisiert. (direkte Patientensicherheit)

Besonderer Fokus auf Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko
z. B. bei der Wundversorgung, beim Umgang mit Körperflüssigkeiten oder mit Stich- und Schnittinstrumenten.

Ziel der neuen TRBA 250

Die Anpassungen sollen dafür sorgen, dass:

Weiterführende Informationen

Lesen Sie dazu meinen aktuellen Fachartikel im HCM-Magazin zum Thema

„KI & Hygiene – Wie digitale Technologien die Sicherheit in der Patientenversorgung stärken“.

 

Ein spannenden Beitrag zum Thema TRBA 250 finden Sie hier.

 

 

 


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