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Neue Anforderungen. Kontrollen. Klare Konsequenzen.
Mit der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V gelten ab 1. Oktober 2025 deutlich strengere und verpflichtende Vorgaben für alle Arzt-, Zahn- und Psychotherapiepraxen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweislich dokumentieren,
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welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind,
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wie Zugriffe kontrolliert, Daten gesichert und Notfallkonzepte geprüft werden.
👉 Wer die Richtlinie bis dahin nicht umgesetzt hat, riskiert empfindliche Bußgelder, Reputationsschäden und im Ernstfall den Verlust sensibler Patientendaten.
Cyberangriffe auf medizinische Einrichtungen nehmen massiv zu – Nichtstun ist keine Option mehr.
KI & Datenschutz – neue Pflichten, echte Konsequenzen
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) ist seit August 2024 in Kraft und verändert den Umgang mit Gesundheitsdaten grundlegend.
Jede Praxis, die KI-Systeme nutzt – ob zur Dokumentation, Organisation oder Analyse – ist künftig verpflichtet, Risiken zu bewerten, Datenflüsse zu sichern und Transparenz nachzuweisen.
Im Zusammenspiel mit der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V entsteht daraus eine klare gesetzliche Verantwortung:
Während die KI-VO vorgibt, wie Gesundheitsdaten verarbeitet werden dürfen, schreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie vor, wie Praxen ihre Systeme technisch und organisatorisch absichern müssen.
Unsere Lösung: ITe@sy 2.0
Mit ITe@sy 2.0 bieten wir Ihnen eine praxistaugliche, integrierte Umsetzungshilfe, die schon heute beide Regelwerke berücksichtigt:
✅ Gesetzliche Vorgaben effizient umsetzen
✅ Sicherheitsmaßnahmen strukturiert dokumentieren
✅ Zertifikate für Nachweise bei Behörden, Versicherungen
✅ Zeit- und Kosteneffizienz durch klare Anleitungen
Bleiben Sie compliant. Bleiben Sie geschützt. Bleiben Sie handlungsfähig – mit ITe@sy 2.0 von Praxismanagement Bublitz-Peters GmbH & Co. KG.
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