Unternehmensberatung im Gesundheitswesen

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Zahnmedizin bietet großes Potenzial zur Unterstützung bei Diagnose, Planung und Behandlung. Anwendungen reichen von der Analyse bildgebender Verfahren bis hin zur automatisierten Dokumentation und individuellen Therapieplanung.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in einer aktuellen Empfehlung zentrale Aspekte rund um den Einsatz von KI in der zahnärztlichen Praxis zusammengestellt. Thematisiert werden unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen, berufsrechtliche Anforderungen sowie Datenschutzbestimmungen. Besonders hervorgehoben wird dabei: Der Einsatz von KI darf die persönliche Verantwortung der Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht ersetzen.

Zudem stellt die BZÄK eine praktische Checkliste bereit, die bei der Entscheidung für oder gegen ein KI-System unterstützen soll – etwa durch gezielte Fragen zur Anbieterauswahl, Datenverarbeitung oder medizinprodukterechtlichen Einordnung.

Quelle:
Bundeszahnärztekammer: „Künstliche Intelligenz in der zahnärztlichen Praxis“
https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kuenstliche-intelligenz-in-der-zahnaerztlichen-praxis.html, Praxismanagement Bublitz-Peters

 

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