Jede Praxis muss die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V einführen. ITe@sy klingt leicht und ist es auch. Denn es handelt sich dabei um eine Praxishilfe aus der Praxis für die Praxis.
Viele Fachexperten/innen hatten bei der Erstellung mitgewirkt. Rausgekommen ist eine vollständige und günstige Praxislösung. Die Konformitätsbescheinigung kann im Rahmen der QM-oder Datenschutzzertifizierung genutzt werden. Im Schadensfall hilft sie den Versicherungen und Behörden als Nachweis der Praxisintegration.
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