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Klinik wird für Datenpanne bestraft

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Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte statuiert ein Exempel. Ein Krankenhaus muss 105.000 Euro Bußgeld für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen.

Mainz. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Professor Dieter Kugelmann, hat gegenüber einem nicht näher bezeichneten Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro verhängt.

Die bestandskräftige Geldbuße beruht laut LfDi auf mehreren Verstößen gegen die im Mai vergangenen Jahres in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) (https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/DSGVO-Datenschutz-in-der-Praxis-t10.html) im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten.

Diese habe eine falsche Rechnungsstellung zur Folge gehabt und „strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement“ offenbart, wie es heißt.

„Geldbuße ist ein Instrument unter mehreren“

Zugleich begrüße Kugelmann die belastbar vorgetragenen Bemühungen des Krankenhauses, Fortentwicklungen und Verbesserungen des Datenschutzmanagments nachhaltig voranzutreiben „Vorrangiges Ziel der Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen ist es, bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Geldbußen sind hierbei ein Instrument unter mehreren. Neben ihrer Sanktionswirkung enthalten sie immer auch ein präventives Element, indem deutlich wird, dass Missständen konsequent nachgegangen wird“, sagte Kugelmann.

„Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden. Daher hoffe ich, dass die Geldbuße als Signal gewertet wird, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auf dem Feld des Umgangs mit Daten im Gesundheitswesen besondere Wachsamkeit an den Tag legen“, ergänzte er.

Den Originalen Artikel finden Sie hier

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