Benennung des Datenschutzbeauftragten: Worauf muss ich achten?
Nach Aussage des Hessischen Datenschutzbeauftragten wird empfohlen, dass Praxen zwischen zwei und neun Mitarbeiter vorübergehend für 2 Jahre einen Datenschutzbeauftragten benennen sollten oder begründen, warum sie es nicht getan haben.