Rechnungswesen
Wir kontieren und verbuchen die laufenden Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 3/4 StBerG einschließlich der Auswertung und übernehmen das Mahnwesen sowie das Erstellen der laufenden Lohnabrechnung und die Meldung an die zuständigen Stellen. Die sorgfältige Bearbeitung und Kontrolle der offenen Posten der Kreditoren sowie der Debitoren sind unverzichtbarer Bestandteil einer ordentlichen Buchhaltung. Von Steuerberatern wird diese Arbeit in der Regel dem Mandanten überlassen.
Nicht so bei uns! – Wir unterstützen Sie auch in diesen Bereichen!
- Mahnwesen Mahnungen können vorgedruckt und kleinere Differenzen ggf. schon schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Wir besprechen die OP-Liste mit Ihnen und erledigen den Rest.
- Erstellen laufender Lohn- und Gehaltsabrechnung inkl. Meldungen und Beratung zu Sonderfragen, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Studenten, Schüler und Praktikanten.
Sprechen Sie uns an – unsere günstigen Tarife werden Sie überzeugen.